Das goldene Parteiabzeichen der NSDAP wurde am 19. April 1933 eingeführt und war die höchste Auszeichnung, die innerhalb der Partei vergeben wurde. Es war für Mitglieder reserviert, die eine lange und loyale Dienstzeit in der Partei hatten.
Um das goldene Parteiabzeichen zu erhalten, mussten folgende Kriterien erfüllt sein:
Das goldene Parteiabzeichen war ein hoch angesehenes Symbol für langjährige Loyalität zur NSDAP. Es bestand aus vergoldetem Silber oder Bronze, hatte einen Durchmesser von etwa 30 mm und zeigte das Hakenkreuz, das von einem Eichenkranz umrahmt war. Darunter befand sich die Inschrift "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei".
Es wird geschätzt, dass insgesamt etwa 31.000 Personen das goldene Parteiabzeichen erhalten haben. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die NSDAP aufgelöst und das Tragen des Parteiabzeichens wurde verboten.
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